Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
Momentan nur telefonische Beratungstermine
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Arbeitnehmer
Beamte
Soldaten
freiwillig Wehrdienstleistende
Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
Auszubildende
Pensionäre/Versorgungsempfänger
Rentner
Unterhaltsempfänger
Bei der Beratungsstellenleiterin Christine Bresser erwartet die Mitglieder eine kompetente Betreuung.
Neben den grundsätzlichen Themen rund um die Arbeitnehmersteuer spezialisiert sie sich dabei u. a. auf den öffentlichen Dienst, Bundeswehrsoldaten sowie auf die Rentenbesteuerung.